AGB

Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich Bianca Achermann oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Bilderrechte

Bei Fotografien welche biancafotografie.ch von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen

Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht  erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen. Der Name des Fotografen ist  grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:

„Bianca Fotografie“ oder www.biancafotografie.ch

Preise / Zahlung

Die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken [CHF]. Als Zahlungswesen werden akzeptiert: Zahlung per Rechnung oder in bar.

Bei grösseren Aufträgen ist eine Anzahlung von ca. 20% des Gesamtvolumens üblich.

Die Endabrechnung erfolgt zusammen mit der Produktelieferung und ist zahlbar innert 30 Tagen netto. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von biancafotografie.ch

Archivierung

Biancafotografie.ch ist bemüht eine Kopie des Bildmaterials zu archivieren, ist aber nicht für die Langzeit-Archivierung der digitalen Bilddaten verantwortlich. In der Regel werden die Bilddaten 1 Jahr archiviert. Der Kunde ist selber bemüht seine Daten zu sichern und zu pflegen.

Höhere Gewalt

Termingebundene Aufträge, wie z.B. Hochzeiten, werden von biancafotografie.ch mit hoher Sorgfalt so geplant, dass genügend Zeitreserve bei der Anfahrt bleibt. Bei aussergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen kann jedoch ein rechtzeitiges Erscheinen von biancafotografie.ch nicht garantiert werden.

Biancafotografie.ch kann rechtmässig nicht belangt werden, wenn er den Auftrag infolge Unfalles, Krankheit (Arztzeugnis), Todesfall in der Familie oder sonstiger schwerwiegender Gründe nicht durchführen kann. Biancafotografie.ch ist bemüht mit dem Kunden einen Ersatzfotograf zu finden, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht.

Leistungen des Fotografen/Rechte und Pflichten des Kunden

Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen von biancafotografie.ch. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen. Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln. Biancafotografie.ch darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

Verwendung der fotografischen Arbeiten

Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur mit biancafotografie.ch vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, und biancafotografie.ch eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der biancafotografie.ch getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

Eigentumsvorbehalt

Biancafotografie.ch behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht von biancafotografie.ch unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch von biancafotografie.ch verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

Biancafotografie.ch hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

Annullationen

Fällige Kosten bei Verschiebung/Stornierung von Hochzeiten:

  • Ab 6 Monaten vor der Hochzeit 30%
  • Ab 3 Monaten vor der Hochzeit 50%
  • Ab 1 Monat vor der Hochzeit 70%
  • Ab 2 Wochen vor der Hochzeit 80%

Gutscheine

Die von Bianca Fotografie ausgestellten Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 1.5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum.